Gemäß § 43 in Verbindung mit § 94d StVO 1960, idgF. wird aufgrund des Antrages vom 09. Februar 2025 für die Durchführung der vorübergehenden Sperre der Gemeindestraße 34 Nitschabergweg (nach dem Kreuzungsbereich Wolfgruben 126 in Richtung und bis Kreuzungsbereich Nitscha-Dorf) wegen Aufstellungsarbeiten eines Modulhauses auf dem Grundstück 304/3 68159
von 18. März 2025 ca. 12 Uhr bis 19. März 2025 ca. 18 Uhr
verordnet.
Nähere Informationen finden Sie in Verordnung und Bescheid vom 28.02.2025.
Die Gemeindewahlbehörde hat die von den wahlwerbenden Parteien für die Wahl des Gemeinderates eingebrachten Gemeindewahlvorschläge überprüft und bringt hiermit die gemäß §48 Abs. 6 der Gemeindewahlordnung 2009, LGBI. Nr. 59, idgF., abgeschlossenen Gemeindewahlvorschläge zur Veröffentlichung.
Nähere Informationen finden Sie in der Wahlkundmachung vom 19.02.2025.
Zu- und Umbau beim bestehenden Wohnhaus, Dachgeschossausbau mit Nutzungsänderung, Zubau Garage mit Gründach, Technikraum und Stützwand sowie Errichtung Terrasse und Zugang
(Objekt: 8211 Prebensdorf-Stadt 177)
Mittwoch, den 05.03.2025
8211 Prebensdorf-Stadt 177
ca. 08:00 Uhr
Nähere Informationen finden Sie in der Kundmachung und Ladung vom 13.02.2025.
Kundmachung über die Auflegung des Wählerverzeichnisses und das Berichtigungsverfahren.
Das Wählerverzeichnis für die Gemeinderatswahl am 23. März 2025 liegt von 27.01.2025 bis einschließlich 31.01.2025 täglich zur öffentlichen Einsicht auf.
Montag bis Freitag von 08:00-12:00 Dienstag zusätzlich von 17:00-20:00
Nähere Informationen finden Sie in der Kundmachung vom 22.01.2025.
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Aber was ist die ID Austria überhaupt? Eine Antwort auf diese Frage, sowie alle weiteren Infos wie ich dazu komme und was meine Vorteile sind, wenn ich eine ID-Austria beantrage, gibt es in den "Infos über die neue "ID-Austria" Links.
Gemäß § 42 Abs. 1a des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991-AVG wird kundgemacht, dass ab dem 13. November 2018 die Kundmachungen der Bauverhandlungen/Verhandlungen auch im Internet erfolgt, und zwar unter der nachstehenden Adresse der Behörde: