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Landesförderungen 

Förderung Regenwasserspeicheranlage
Pauschalförderung für die Speicherung und Nutzung von Regenwasser für private Bewässerungszwecke 

Aufgrund der Aktualisierung der Landesförderrichtlinien besteht die Möglichkeit, eine Pauschalförderung in Höhe von €1.000,- pro Speicheranlage (Zisterne) zu beantragen, die im Jahr 2024 errichtet wurde. 

❗️ Die Speicheranlage/Zisterne muss mind. 5m³ Speichervolumen aufweisen 
❗️ Die Rechnungssumme muss mind. €1.000,- betragen
❗️ Rechnungsdatum ab 01.01.2024


Benötigte Unterlagen 
  • ausgefülltes Förderansuchen
  • Nachweis über ordnungsgemäße Errichtung - Meldepflichtiges Vorhaben gem. $21 Stmk. BauG
  • Fotos der eingebauten Zisterne
  • Rechnung(en) und Zahlungsbeleg(e)
Alle erforderlichen Unterlagen sind im Bauamt einzureichen! 

    Gemeindeförderungen 2024

    Die Gemeinde fördert in den folgenden Bereichen:

    Förderung Top-Ticket für Schüler:Innen, Studierende und Lehrlinge
    Top-Ticket
    50 % der Kosten für das Topticket
    Vorzulegen sind folgende Unterlagen:
    • ausgefülltes Formular
    • bei Studenten: Inskriptionsbestätigung
    • Kopie des Top-Tickets
    • Zahlungsbestätigung des Top-Tickets
      Formular Förderung Top-Ticket

      Neugeborenenförderung
      Geburt
      einmalig pro Kind € 50,--
      • in Form von Kulmlandgutscheinen, welche vom Bürgermeister persönlich überbracht werden und
      • ein Gemeinde Ilztal Rucksack samt Inhalt

        Fahrsicherheitstraining
        Zuschuss
        Zuschusshöhe: € 50,--
        • Vorzuweisen ist die Teilnahmebestätigung des Fahrsicherheitstrainings samt Rechnung
        • sowie eine Bankverbindung. 

          Bauförderung
          Bauabgabe
          (Landesabgabe)
          € 10,--/m²
          EG 100 %
          weitere 50 %
          25 % bei Fertigstellung
          max. € 750,--

          Energieförderung
          Solar
          € 50,--/m² einmalig
          je Grundstück max. € 500,--
          Voraussetzung:
          • baurechtlich genehmigt/mitgeteilt
          • Fertigstellungsanzeige für Objekt erforderlich

          Photovoltaik
          € 200,--/kwp/max. € 1000,--
          einmalig je Grundstück
          Voraussetzung:
          • baurechtlich genehmigt/mitgeteilt
          • Fertigstellungsanzeige für Objekt erforderlich

          Wärmepumpe
          € 500,-- einmalig auf Objekt
          Voraussetzung:
          • baurechtlich genehmigt laut Stmk. Baugesetz §20 Anzeige (mit Datenblatt, Lageplan und Einzeichnung des Schallpegels, Tag und Nacht in 5 und 10 m vom Standort der Pumpe)
          • Fertigstellungsanzeige für Objekt erforderlich

          Heizung
          € 500,-- einmalig auf Objekt
          Voraussetzung:
          • Landesförderung
          • baurechtlich genehmigt laut
            Stmk. Baugesetz §20 Anzeige
          • Fertigstellungsanzeige für Objekt erforderlich
            Tiere
            • 60 % der Besamungskosten (Schwein und Rind)
            • Bei Kauf eines Widders werden alle zwei Jahre die Kosten zur Gänze rückerstattet
            Für nähere Infos rufen Sie bitte im Gemeindeamt unter 03113 2485 an.

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