Pauschalförderung für die Speicherung und Nutzung von Regenwasser für private Bewässerungszwecke
Aufgrund der Aktualisierung der Landesförderrichtlinien besteht die Möglichkeit, eine Pauschalförderung in Höhe von €1.000,- pro Speicheranlage (Zisterne) zu beantragen, die im Jahr 2024 errichtet wurde.
❗️ Die Speicheranlage/Zisterne muss mind. 5m³ Speichervolumen aufweisen
❗️ Die Rechnungssumme muss mind. €1.000,- betragen
in Form von Kulmlandgutscheinen, welche vom Bürgermeister persönlich überbracht werden und
ein Gemeinde Ilztal Rucksack samt Inhalt
Fahrsicherheitstraining
Zuschuss
Zuschusshöhe: € 50,--
Vorzuweisen ist die Teilnahmebestätigung des Fahrsicherheitstrainings samt Rechnung
sowie eine Bankverbindung.
Bauförderung
Bauabgabe
(Landesabgabe)
€ 10,--/m²
EG 100 %
weitere 50 %
25 % bei Fertigstellung
max. € 750,--
Energieförderung
Solar
€ 50,--/m² einmalig
je Grundstück max. € 500,--
Voraussetzung:
baurechtlich genehmigt/mitgeteilt
Fertigstellungsanzeige für Objekt erforderlich
Photovoltaik
€ 200,--/kwp/max. € 1000,--
einmalig je Grundstück
Voraussetzung:
baurechtlich genehmigt/mitgeteilt
Fertigstellungsanzeige für Objekt erforderlich
Wärmepumpe
€ 500,-- einmalig auf Objekt
Voraussetzung:
baurechtlich genehmigt laut Stmk. Baugesetz §20 Anzeige (mit Datenblatt, Lageplan und Einzeichnung des Schallpegels, Tag und Nacht in 5 und 10 m vom Standort der Pumpe)
Fertigstellungsanzeige für Objekt erforderlich
Heizung
€ 500,-- einmalig auf Objekt
Voraussetzung:
Landesförderung
baurechtlich genehmigt laut Stmk. Baugesetz §20 Anzeige