Kleiner Schlüssel mit schwarzem Anhänger am Parkplatz vor dem Gemeindeamt gefunden
Vor dem Gemeindeamt am Parkplatz wurde ein kleiner Schlüssel (ev. für ein Fahrradschloss, Postkasterl oder Kellerabteil?) gefunden.
Falls jemand diesen Schlüssel vermisst, bitte im Gemeindeamt nachfragen. Tel.: 03113/2485
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Damen-Armbanduhr bei der Abzweigung Prebensdorfberg/Nitschaberg neben der Straße gefunden
Eine Damen-Armbanduhr mit roségoldenem Ziffernblatt und beigem Armband wurde bei der Abzweigung Nitschaberg/Prebensdorfberg gefunden. Falls jemand diese Uhr vermisst, bitte im Gemeindeamt nachfragen. Tel.: 03113/2485
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Gefunden:
Damenuhr in Wolfgruben-Eberg
Eine Damen-Armbanduhr wurde in Wolfgruben-Eberg gefunden. Falls jemand eine Uhr vermisst, bitte im Gemeindeamt nachfragen. Tel.: 03113/2485
Wenn Sie vermuten, einen persönlichen Gegenstand (z.B. Schlüssel, Geldbörse, Handy, Handtasche, Schmuck, Reisegepäck, Koffer) im öffentlichen Bereich in Ilztal verloren zu haben, können Sie sich an das Fundamt wenden.
Wenn Sie einen Gegenstand in einem öffentlichen Verkehrsmittel verloren haben, dann wenden Sie sich am besten gleich an die Zentralstelle des jeweiligen Verkehrsbetriebs.
Wer eine fremde, verloren gegangene bzw. vergessene Sache findet, ist grundsätzlich zur Rückgabe verpflichtet. Wenn ein Wert von 10 Euro überschritten wird und die Verlustträgerin/der Verlustträger nicht bekannt ist, besteht die Verpflichtung, den Fund beim Fundamt zu melden und die gefundene Sache dort abzugeben (das gilt auch für gefundene Ausweise und Dokumente, die mit einem Namen versehen sind).
Das Fundbüro versucht, die rechtmäßige Besitzerin/den rechtmäßigen Besitzer ausfindig zu machen, um die Fundsachen retournieren zu können.
Verlautbarung Funde, deren Wert 100.- € übersteigt, sind von der Fundbehörde auf der Amtstafel oder sonst auf ortsübliche Weise bekannt zu machen; übersteigt der Wert 1.000.- €, hat die Bekanntmachung in einer Weise zu erfolgen, dass die Auffindung einem größeren Personenkreis bekannt wird.
Finderlohn
Der Finder hat auf Verlangen Anspruch auf Finderlohn. Die Höhe des Finderlohns richtet sich nach dem Wert des Fundes, wobei zwischen "verlorener" und vergessener Sache" unterschieden wird:
verlorene Sache: 10 Prozent des Wertes
vergessene Sache: 5 Prozent des Wertes
übersteigt der Wert € 2.000,--, so gebührt vom übersteigenden Teil nur die Hälfte dieser Prozentsätze; halbiert sich der Prozentsatz in beiden Fällen
Kein Finderlohn gebührt,
wenn eine öffentlichrechtliche oder privatrechtliche Verpflichtung zur Rettung der Sache besteht,
wenn der Finder die gesetzlichen Bestimmungen schuldhaft verletzt hat oder
wenn eine vergessene Sache auch sonst ohne ihre Gefährdung wiedererlangt worden wäre.
Erwerb einer gefundenen Sache Wird die gefundene Sache vom Verlustträger nicht innerhalb eines Jahres angesprochen, erwirbt der Finder das Eigentum und kann von der Fundbehörde die Herausgabe des gefundenen Gegenstandes verlangen.
Zuständige Behörden
Fundbehörde sind die Gemeindeämter. Von dieser Zuständigkeit ausgenomen sind Bereiche, in denen gesetzlich vorgesehen ist, dass ein Fund bzw. Verlust bei einer Sicherheitsdienststelle bzw. einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes anzuzeigen ist.
Dazu gehören z.B. Kennzeichentafeln, Führerschein, Zulassungsbescheinigung, Typenschein und Waffenpass (bei Verlust), Schusswaffen und Kriegsmaterial (bei Fund), sowie Schieß- und Sprengmittel.
In der zentralen Online-Datenbank "fundamt.gv.at" werden Funde österreichweit zugänglich gemacht.
Sie haben einen Gegenstand verloren, vermissen ihr Haustier oder haben einen Fund zu melden - dann übermitteln sie uns im folgenden Formular ihre Angaben - wir werden uns sofort um ihr Anliegen kümmern.
Vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben. Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
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