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Bei Verdacht wenden Sie sich bitte an das
Institut für Hygiene, Mikrobiologie und Umweltmedizin der Medizinischen Universität Graz

Ansprechpartner: Univ.-Prof. Dr. Harald H. Kessler / Michael Bozic
Probenannahmezeiten: Mo-Fr 8.00 – 16.00, Sa/So/Feiertag 8.00 – 12.00

Verhalten im Notfall

Die fünf wichtigen W's

Wenn Sie den Notruf wählen, atmen Sie vorher tief durch und hören Sie der Person am Telefon gut zu. Sprechen Sie langsam und deutlich. Viele Missverständnisse entstehen bei einer undeutlichen Kommunikation. Die nachfolgenden von der Mitarbeiterin/vom Mitarbeiter der Rettungsleitstelle gestellten Fragen richtig zu beantworten sind für eine effiziente Rettungskette sehr wichtig.

Auf diese fünf W’s kommt es an:

  • WER ruft an? Nennen Sie immer Ihren Namen und die Telefonnummer, unter der Sie für Nachfragen erreichbar sind.
  • WO ist der Notfallort? Am besten ist eine genaue Adressangabe. Ist dies nicht möglich, dann sind folgende brauchbare Angaben zu machen: Kilometerangaben auf Schnellstraßen oder Autobahnen, naheliegende Ausfahrten, Fahrtrichtung, markante Stellen: zum Beispiel Brücken, große Straßen etc.
  • WAS ist geschehen? Erklären Sie kurz, worum es sich handelt: ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung, eine blutende Wunde, ein Sturz, ein Raufhandel etc.
  • WIE VIELE Menschen sind betroffen? Diese Angaben sind wichtig, weil insbesondere Unfälle mit vielen Verletzten weitere organisatorische Schritte notwendig machen.
  • WARTEN: Legen Sie erst auf, wenn die Person in der Leitstelle keine weiteren Fragen mehr hat.
Diese Fragen brauchen Sie sich aber nicht zu merken – sie werden aktiv von einer Mitarbeiterin/von einer Mitarbeiter einer Rettungsleitstelle an Sie gestellt!

Verhalten bei Vergiftungserscheinungen

Die/der Betroffene hat keine oder nur leichte Beschwerden
  • Bewahren Sie Ruhe!
  • Bei Hautkontakt mit einer giftigen Substanz: die betroffene Stelle sofort mit Wasser spülen, getränkte Kleidung ausziehen.
  • Bei Augenkontakt mit einer giftigen Substanz: sofort mit Wasser spülen, mindestens zehn bis15 Minuten lang.
  • Bei Verschlucken einer giftigen Substanz: Mundhöhle reinigen (Ausspülen bzw. Auswischen).
Achtung!
  • Niemals Erbrechen auslösen! Dabei besteht die Gefahr, dass das Erbrochene bzw. die giftige Substanz in die Lunge gelangt (Aspiration) bzw. dass das erneute Passieren der Speiseröhre zusätzlich schädigen kann.
  • Rufen Sie so rasch wie möglich die
  • VERGIFTUNGSINFORMATIONSZENTRALE  +43 1 406 43 43 an.
Folgende Informationen sind wichtig für die Beratung:
  • Was: möglichst genaue Bezeichnung der Substanz bzw. des Produkts.
  • Wieviel: möglichst genaue Mengenangabe.
  • Wer: Alter, Gewicht, Geschlecht, Zustand der betroffenen Person.
  • Wann: Zeitpunkt des Geschehens.
  • Wo: Ort des Geschehens.
  • Wie: Verschlucken, Einatmen, Hautkontakt etc.
  • Warum: versehentlich oder absichtlich.
Danach befolgen Sie die Anweisungen der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter am Telefon.

Die/der Betroffene zeigt Anzeichen akuter Lebensgefahr

Beim Auftreten akut bedrohlicher Zustände wie Bewusstlosigkeit, Atemstillstand oder Kreislaufstillstand sind umgehend lebensrettende Maßnahmen zu treffen und der Notruf -  Rettung 144 - zu wählen:

Achtung!

Bei jeder Erste-Hilfe-Leistung hat der Eigenschutz immer oberste Priorität! Besonders bei inhalativen Vergiftungen (z.B. Kohlenmonoxid) ist die Ersthelferin/der Ersthelfer einer großen Selbstgefährdung ausgesetzt. Das beste Erste-Hilfe-Wissen nützt nichts, wenn man selbst zu Schaden kommt! Bei zu großer Eigengefahr rufen Sie die Hilfskräfte wie Feuerwehr (122), Rettung (144) oder Polizei (133).

Danach führen Sie einen Notfallcheck durch und beginnen, wenn nötig, mit Wiederbelebungsmaßnahmen. Eine schrittweise Anleitung nach internationalen Empfehlungen finden Sie unter: Erste-Hilfe-Maßnahmen.


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